Infos für Angehörige des Zivilschutzes Weinland (ADZS) |
06.04.2022, 10:37
Adressänderungen
Adressänderungen sind der Einwohnerkontrolle am alten und neuen Wohnort mitzuteilen. Die Mutationen werden von dort automatisch in das Personal Informationssystem der Armee (PISA) übernommen. Die... mehr
06.04.2022, 10:37
Pers. Ausrüstung
Sie sind persönlich verantwortlich für ihre Ausrüstung und müssen allfällig verloren gegangene Teile auf eigene Kosten ersetzen. Bei Wohnortswechsel über die Kantonsgrenze zu einem andern Kanton, werden sie... mehr
06.04.2022, 10:36
Dienstverschiebung
Dienstverschiebung: Art. 36 Abs. 1 Zivilschutzverordnung ZSV: Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung... mehr
06.04.2022, 10:35
Alarm Aufgebot
Telefonische Aufgebote für den Katastropheneinsatz sind verbindlich und rechtsgültig. Nach Erhalt des Telefon- oder SMS-Aufgebotes sind sie verpflichtet, sofort gemäss den erhaltenen Informationen einzurücken.... mehr
06.04.2022, 10:35
Urlaub
Urlaub (Absenz stundenweise während des Dienstes): Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Urlaub (Art. 44 Zivilschutzverordnung ZSV). In dringenden Fällen hat der Dienstpflichtige persönlich, spätestens 10... mehr