Zivilschutz Weinland
 

 



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Infos für Angehörige des Zivilschutzes Weinland (ADZS)


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06.04.2022

Adressänderungen

Adressänderungen sind der Einwohnerkontrolle am alten und neuen Wohnort mitzuteilen. Die Mutationen werden von dort automatisch in das Personal Informationssystem der Armee (PISA) übernommen. Die Adressänderung wird bei der Anmeldung am neuen Wohnort durch die Gemeindeverwaltung im Dienstbüchlein eingetragen. Bei Wohnortswechsel innerhalb des Kantons, bleibt normalerweise die Einteilung in die Zivilschutzorganisation bestehen. Bei Wohnortswechsel über die Kantonsgrenze, werden sie normalerweise in die ZSO der neuen Wohnortsgemeinde eingeteilt. In diesem Fall müssen sie ihre persönliche Ausrüstung bei uns abgeben. Der Zivilschutz ist kantonal geregelt.

Um das Telefonaufgebot im Katastrophenfall sicherzustellen, sind wir auf Ihre aktuellen Kontaktdaten angewiesen:
• Handynummer
• Privatanschluss, falls vorhanden
• Telefonnummer Geschäft
• E-Mailadresse Privat
Bitte teilen Sie uns Änderungen umgehend mit: sekretariat@zivilschutz-weinland.ch



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